Der Budget-Haushalt der Stadt Wiener Neustadt

Die Stadt Wiener Neustadt hat im Jahr 2015 das größte kommunale Sanierungsprogramm der Zweiten Republik auf den Wege gebracht und einen strukturellen Ausgleich des Haushaltes erreicht. Das ist auch die Grundlage dafür, trotz der dramatischen finanziellen Auswirkungen der Corona-Pandemie, finanzielle Stabilität zu gewährleisten.

Ein kommunaler Haushalt wird in mehreren Schritten geplant bzw. organisiert. Die Grundlagen für die Erstellung von Voranschlag mit mittelfristigem Finanzplan, Nachtragsvoranschlag und Rechnungsabschluss sind das NÖ Stadtrechtsorganisationsgesetz und die VRV (Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung). Die diesbezüglichen aktuellen Fassungen sind im RIS zu finden.

Voranschlag und mittelfristiger Finanzplan

Der Voranschlag (= Budget, Haushaltsplan, Etat) ist ein Mittel der Finanzplanung. Er ist ein für ein Kalenderjahr aufgestellter Plan, der die in diesem Zeitraum voraussichtlich fällig werdenden Einzahlungen und Auszahlungen sowie Erträge und Aufwendungen enthält. Der Gemeinderat des Magistrates der Stadt Wiener Neustadt beschließt diesen jährlich im Dezember für das folgende Jahr. Gleichzeitig enthält dieser Voranschlag auch eine mittelfristige Finanzplanung für die nächsten fünf Jahre.

Vor der Beschussfassung liegt der Voranschlagsentwurf für zwei Wochen während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf. Stadtbürger können innerhalb dieser Auflagefrist beim Magistrat der Stadt Wiener Neustadt schriftliche Stellungnahmen einbringen.

Seit dem Voranschlag 2015 sind die niederösterreichischen Statutarstädte verpflichtet, ihre ordentlichen Haushalte im jeweiligen Voranschlagsjahr ausgeglichen zu erstellen.

Nachtragsvoranschlag

Eventuelle Änderungen (Ergänzungen bzw. Abänderungen) des genehmigten Voranschlages werden im Nachtragsvoranschlag berücksichtigt. Dieser liegt wie der Voranschlagsentwurf vor Beschlussfassung im Gemeinderat zur öffentlichen Einsicht auf.

Rechnungsabschluss

Der Rechnungsabschluss dokumentiert die Wirtschaftsführung des abgelaufenen Kalenderjahres. Er stellt einen Vergleich zum beschlossenen Voranschlag bzw. Nachtragsvoranschlag dar. In der Haushaltsrechnung sind die gesamten, innerhalb eines Finanzjahres fällig gewordenen Einzahlungen und Auszahlungen sowie Erträge und Aufwendungen nachgewiesen. Der Rechnungsabschlussentwurf wird dem Kontrollamt zur Prüfung übermittelt und danach dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorgelegt.

Vor der Beschussfassung liegt der Rechnungsabschlussentwurf für zwei Wochen, spätestens fünf Monate nach Ablauf des Haushaltsjahres, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf. Stadtbürger können innerhalb dieser Auflagefrist beim Magistrat der Stadt Wiener Neustadt schriftliche Stellungnahmen einbringen.

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