Die Kinder- und Jugendhilfe der Stadt Wiener Neustadt

Die Kinder- und Jugendhilfe der Stadt Wiener Neustadt schreibt SERVICE ganz besonders groß. In diesem sensiblen Themenbereich ist ein Vorgehen im Sinne der Kundinnen und Kunden äußerst wichtig. Im Folgenden finden Sie alle Informationen zum Angebotsspektrum der Kinder- und Jugendhilfe im Wiener Neustädter Rathaus.

Rund um die Geburt

Bereits vor der Geburt des Kindes können Eltern die Service- und Unterstützungsangebote der Kinder- und Jugendhilfe in Anspruch nehmen. Wir beantworten gerne Fragen und unterstützen in herausfordernden Situationen. Das kann sich auf die Versorgung des Kindes oder auf Belastungen beziehen, oder es handelt sich um einen Unterstützungs- oder Vertretungsbedarf zum Themenblock Kindesunterhalt, Obsorge und Kontaktrecht.

Jedes Wiener Neustädter Neugeborene erhält ein Willkommensgeschenk der Stadt. 2024 wurde die Box komplett neu zusammengestellt. Das Geschenk kann nach der Geburt im Sekretariat der Kinder- und Jugendhilfe im Neuen Rathaus, 1. Stock, Zimmer 138, abgeholt werden. Mitzubringen ist die Geburtsurkunde des Kindes und die Meldebestätigung.

Das Geschenk beinhaltet:

  • eine "Messlatte" zum Aufhängen im Kinderzimmer (angefertigt von der Lebenshilfe Wiener Neustadt)
  • ein "Leitfaden für junge Eltern" mit allen wichtigen Infos rund um die ersten Lebensjahre des Kindes (Anmeldung, Kinderärzte, Windeltonne, Kinderbetreuung, etc.)
  • 30 Euro Innenstadtgutscheine
  • ein Gutschein für die "Buchstarttasche" der Bibliothek
  • weitere Informationszettel, wie beispielsweise zur Mutter- und Vaterberatung

Mutter- und Vaterberatung

Nach der Geburt unterstützt die Stadt Eltern bei ihren ersten Schritten in ihrer neuen Rolle und bietet kostenlose Information in der Mutter- und Vaterberatungsstelle an. In den modern und gut ausgestatteten Räumlichkeiten haben gibt es die Möglichkeit, ohne lange Wartezeiten das Baby wiegen und messen zu lassen.

Alle weiteren Infos dazu erhalten Sie HIER

Kindergarten und Schule

Mit dem Eintritt in den Kindergarten und später in die Schule beginnt ein neuer Lebensabschnitt für ein Kind. Das stellt viele Eltern auch vor Herausforderungen. Bei auftretenden Problemen, Schwierigkeiten oder Beeinträchtigungen, die das Kind und/oder die Eltern belasten, stehen Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter der Kinder- und Jugendhilfe zur Verfügung.

Beratung und Unterstützung in Krisensituationen

Im familiären Zusammenleben kann es zu Konflikten und Spannungen kommen, die mit emotionalen und Beziehungsproblemen oder oft auch mit strukturellen und sozioökonomischen Belastungen in Zusammenhang stehen. Wenn es in Akutsituationen nicht gelingt, mögliche Lösungen in einem zufriedenstellenden Maß herbeizuführen, macht es Sinn, sozialarbeiterische Unterstützung in Anspruch zu nehmen. Jede Krise birgt auch die Chance in sich, positive Veränderungen herbeizuführen. Dazu kann ein professionelles Helfersystem beitragen.

Wir beraten und unterstützen Sie gerne bei folgenden Herausforderungen:

  • in problematischen Lebenssituationen bezüglich der Versorgung Ihres Kindes
  • bei erhöhter Belastung in der Betreuung Ihres Kindes
  • in Fragen des Zusammenlebens und der Entwicklung
  • in Fragen zur Betreuung Ihres Kindes (Tagesbetreuungseinrichtung, stationäre Betreuung, Pflegeplatz)
  • bei Auftreten von physischer, psychischer oder sexualisierter Gewalt in der Familie
  • bei Unterstützungsbedarf oder Fragen zu Trennung/Scheidung (Obsorge, Kontaktrecht, Kindesunterhalt)
  • bei emotionalen/psychischen/materiellen Schwierigkeiten
  • bei sozioökonomischer Benachteiligung Ihres Kindes

Angebot an Kinder und Jugendliche

Das Wohlergehen und der Schutz von Kindern und Jugendlichen stehen an erster Stelle. Das ist auch im NÖ Kinder- und Jugendhilfegesetz abgebildet.

Anliegen werden absolut vertraulich behandelt. Wir unterstützen Kinder und Jugendliche dabei, die Probleme, mit denen sie konfrontiert sind, zu lösen und führen vermittelnde Gespräche mit den Eltern. Es gibt die Möglichkeit, sich rechtlich beraten zu lassen und Informationen über weitere Unterstützungsmöglichkeiten zu erhalten.

Wir unterstützen zum Beispiel bei:

  • Problemen mit der Familie (Eltern, Geschwister, Großeltern)
  • Erleben von Misshandlung, Missbrauch und Gewalt
  • Fragen zur Scheidung/Trennung der Eltern und wie du weiterhin eine gute Beziehung zu beiden Eltern pflegen kannst
  • Schwierigkeiten und Sorgen in der Schule oder am Arbeitsplatz/Arbeitsplatzsuche
  • Problemen mit Suchtmitteln
  • Konflikten mit dem Gesetz, Straffälligkeit
  • belastenden und konfliktreichen Beziehungen zu Gleichaltrigen, Mitschülern, im Freundeskreis oder auch im Freizeitbereich
  • Verhütungsfragen und Schwangerschaft

Tagesbetreuung, Pflegestellen und Adoption

Wir informieren und beraten über Tagesbetreuungsmöglichkeiten (Tagesmütter, -väter, Tagesbetreuungseinrichtungen), Pflegestellen und Adoption.

Wenn Sie Tagesmutter oder Tagesvater werden wollen, ist eine Tagespflegestellenbewilligung erforderlich. Dazu werden folgende Unterlagen benötigt:

  • formloses schriftliches Ansuchen
  • Strafregisterauszug (wird von uns eingeholt)
  • ärztliches Attest (Formular wird bei Kontaktaufnahme ausgehändigt)

Nach Überprüfung der persönlichen Verhältnisse in Ihrem Haushalt kann die Bewilligung bescheidmäßig erteilt werden.

Wenn Sie Pflegeeltern werden wollen, ist dafür eine Pflegestellenbewilligung erforderlich. Dazu werden folgende Unterlagen benötigt:

  • formloses schriftliches Ansuchen
  • Strafregisterauszug (wird von uns eingeholt)
  • ärztliches Attest
  • psychologisches Gutachten

Nach Überprüfung der persönlichen Verhältnisse und nach einer intensiven Auseinandersetzung mit dem Thema „Aufnahme eines Pflegekindes“ durch persönliche Gespräche kann die Bewilligung bescheidmäßig erteilt werden.

Sollten Sie den Wunsch haben, ein Kind zu adoptieren, sind eine intensive Beratung durch die Sozialarbeiterin der Kinder- und Jugendhilfe und eine Pflegestellenüberprüfung erforderlich.

Rechtliche Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe

Die Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter der Rechtsvertretung bieten Beratung, Unterstützung und Vertretung in familienrechtlichen Angelegenheiten der Vaterschaft und des Kindesunterhaltes. Hier die Dienstleistungen im Detail:

  • Beratung, Durchführung der Anträge und Vertretung vor Gericht in Vaterschaftsfeststellungsverfahren
  • Beratung und Vertretung in Angelegenheiten des Kindesunterhaltes (Prüfung von Anpassungen der Höhe, Abschluss von Vergleichen, Vertretung in gerichtlichen Verfahren)
  • Einbringung des Kindesunterhaltes und Vertretung zur Gewährung von Unterhaltsvorschüssen durch das Oberlandesgericht bei mangelnder Unterhaltsleistung
  • Unterhaltsvorschüsse bei Inhaftierung des unterhaltsverpflichteten Elternteils
  • Erstellung von Bewilligungen/Bescheiden für Pflegepersonen und Tageseltern

Magistrat

Hauptplatz 1-3
2700 Wiener Neustadt

Wichtige Telefonnummern

Gesundheitsamt: +43 / 2622 / 373-743
Kindergärten: +43 / 2622 / 373-238
Schulen: +43 / 2622 / 373-239
Sozialservice: +43 / 2622 / 373-720
Volkshochschule: +43 / 2622 / 373-923/-924
Abfallwirtschaft: +43 / 2622 / 373-660
Wasserwerk (bei Gebrechen): +43 / 2622 / 373-551
Kinder- und Jugendhilfe: +43 / 2622 / 373-705
Kultur und Tickets: +43 / 2622 / 373-311
Bürgerservicestelle: +43 / 2622 / 373-190/-191/-192/-193/-194/-198
Telefonzentrale/Vermittlung: +43 / 2622 / 373-0