Amtstierarzt
Dr. Andrea Hruby
Rathaus, Hauptplatz 1-3, Parterre
2700 Wiener Neustadt
Tel: 02622 / 373 - 500
Fax: 02622 / 373 - 519
e-mail: veterinaer@wiener-neustadt.at
Aufgaben des Amtstierarztes
Der Amtstierarzt vollzieht die, das Veterinärwesen betreffenden Gesetze, Verordnungen und Vorschriften und greift in veterinärpolizeilichen und tierhygienischen Angelgenheiten ein. Er kontrolliert den Tierhandel und den Verkehr mit Tieren und tierischen Produkten, um Seuchenverschleppung und Übertretungen von Tierschutzvorschriften zu verhindern. Als Organ der Bezirksverwaltungsbehörde überwacht er die Schlachttier- und Fleischuntersuchung und den hygienischen Zustand von Schlachthäusern, Fleischereibetrieben, Fleischverkaufsstätten und Molkereien. Er überwacht die Tierkörperbeseitigung. Der Amtstierarzt ist berechtigt, sich vom Gericht als Sachverständiger bestellen zu lassen. Zur Ausübungsberechtigung hat der Amtstierarzt eine Prüfung (Physikatsprüfung) über die Grundzüge der österreichischen Verwaltung mit Berücksichtigung des öffentlichen Veterinärdienstes und der für das Veterinärwesen wichten Sanitätsvorschriften abzulegen.
Wann brauche ich den Amtstierarzt?
- Tierseuchen
- Handel mit Tieren und Produkten tierischen Ursprungs
- Private Reisen mit Tieren ins Ausland
- Tierschutzangelegenheiten
Wann ist sie erreichbar ?
Dienstzeiten des Veterinäramtes:
Montag – Freitag 8 – 12 Uhr, Dienstag 13 – 16 Uhr
Weitere Zuständigkeit
Umweltschutzproblematik verursacht durch Tiere, Tierhaltung oder Betriebe, die der veterinärpolizeilichen Aufsicht unterliegen.
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