Behindertenparkausweise
Zuständig: Verkehrsamt
Für dauernd stark gehbehinderte Personen, mit dem ordentlichen Wohnsitz in Wiener Neustadt besteht die Möglichkeit, einen sogenannten „Behindertenausweis“ gemäß § 29b, Abs. 4, der Straßenverkehrsordnung 1960, zu beantragen.
Das Ansuchen ist unter Beifügung eines Passfotos an die Magistratsabteilung 13, Verkehrsamt, zu richten. Nach ca. 14 Tagen wird der Antragsteller vom Amtsarzt vorgeladen und untersucht. Sollte der Amtsarzt eine dauernd starke Gehbehinderung feststellen, wird vom Verkehrsamt ein „Behindertenausweis“ausgestellt.
Für die Ausstellung des gegenständlichen Ausweises wird insgesamt der Betrag in der Höhe von EUR 30,75 (EUR 2,15 Verwaltungsabgabe und EUR 28,60 Gebühren) vorgeschrieben, welcher bei der Abholung des „Behindertenausweises“am Verkehrsamt, Neuklosterplatz 1, 3. Stock, Zimmer 331, zu bezahlen ist. Es wird darauf hingewiesen, dass der Ausweis vom Antragsteller persönlich abgeholt werden muß.
Inhaber eines „Behindertenausweises“sind nach der Straßenverkehrsordnung, §29b, von diversen Bestimmungen ausgenommen.
Formular: Behindertenausweis
Nähere Auskünfte erteilt das Verkehrsamt, unter der Tel. Nr.: 02622 / 373-417.
