Widmungsbestätigung
Zuständig: Stadt- und Raumplanung
Die Widmung gemäß Flächenwidmungsplan für Ihre Liegenschaft wird gerne schriftlich bestätigt (z.B. zur Vorlage beim Grundbuch).
Das Ansuchen dazu kann formlos an die Magistratsabteilung 4, Referat Stadt- und Raumplanung gerichtet werden.
Magistratsabteilung 4, Bauamt
Referat Stadt- und Raumplanung
Neues Rathaus
Neuklosterplatz 1-3
2700 Wiener Neustadt
Email: stadtplanung@wiener-neustadt.gv.at
Formular: Widmungsbestätigung
