Zuständig: Stadt- und Raumplanung
Das Örtliche Raumordnungsprogramm (Flächenwidmungsplan) wird durch Gemeinderatsbeschluss verordnet, durch die NÖ Landesregierung genehmigt und anschließend kundgemacht.
Im Örtliche Raumordnungsprogramm (Flächenwidmungsplan) der Stadt Wiener Neustadt ist für sämtliche Grundflächen der Stadt (Katastralgemeinde Wiener Neustadt) eine Baulandwidmung (z.B. Erholungsgebiet, Sondergebiet), Grünlandwidmung (z.B. Kinderspielplatz, Land- und Forstwirtschaft, Kleingarten) oder die Widmung Verkehrsfläche (privat oder öffentlich) festgelegt.
Im Flächenwidmungsplan sind weiters rechtwirksame überörtliche Planungen und allfällige Nutzungsbeschränkungen wie beispielsweise Eisenbahn, Flugplatz, Bauverbotsbereiche, Sicherheitszonen, Europaschutzgebiete, denkmalgeschützte Objekte, Leitungstrassen, etc. kenntlich gemacht.
Der Flächenwidmungsplan liegt im Maßstab 1:5.000 am Referat Stadt- und Raumplanung auf und kann auszugsweise gegen Entgelt kopiert werden.
Der aktuelle Flächenwidmungsplan - Neudarstellung des Örtliche Raumordnungsprogramm 4SR/FLW 2011/2 - ist am 16.09.2011 in Kraft getreten.
Derzeit ist ein Änderungsverfahren des Flächenwidmungsplanes anhängig: Neudarstellung 2012/1
Nähere Informationen zur Flächenwidmung sind unter den Downloads von GIS WN ersichtlich.

