Bauplatzerklärung
Zuständig: Vermessung
In folgenden Fällen kann ein Grundstück zum Bauplatz erklärt werden:
-
Bei
Änderung
einer
Grundstücksgrenze
im
Bauland:
Erforderlich sind 2 Teilungspläne und eine Anzeige (Ansuchen), die von allen von dieser Teilung betroffenen Grundstückseigentümer unterzeichnet sein muss. Auf dieser Anzeige ist, sofern keines der geänderten Grundstücke Bauplatz ist, wenigstens für eines die Bauplatzerklärung zu beantragen. - Auf Antrag des Eigentümers eines Grundstückes im Bauland. Dieses ist mit Bescheid zum Bauplatz zu erklären.
- Bei der erstmaligen Errichtung eines Gebäude auf einem Grundstück im Bauland, sofern dieses noch kein Bauplatz ist.
-
Sobald
der
Bescheid
über
die
Bauplatzerklärung
rechtskräftig
ist,
erfolgt
die
Vorschreibung
der
Aufschließungsabgabe
für
dieses
Grundstück.
Berechnung: Quadratwurzel aus m2 x Bauklassenkoeffiziente x Einheitssatz = Aufschließungsabgabe
