„Ein Partner für's Leben“: Geburtsurkunde
Zuständig: Standesamt
Wie kommt man zu einer Geburtsurkunde für ein neugeborenes Kind - Welche Dokumente sind wo abgzugeben?
Um die Geburt ordnungsgemäß beurkunden zu können, sind je nach Gegebenheit folgende Dokumente entweder im A.ö. Krankenhaus Wiener Neustadt oder beim Standesamt direkt vorzulegen!
a) Kindesmutter ist ledig:
- Geburtsurkunde der Kindesmutter
- Meldebestätigung/Meldezettel der Kindesmutter (Hauptwohnsitz)
- Staatsbürgerschaftsnachweis der Kindesmutter (bei fremder Staatsangehörigkeit: Reisepass)
- Heiratsurkunde der Kindeseltern
- Meldebestätigung/Meldezettel der Kindeseltern über den Hauptwohnsitz
- Geburtsurkunde der Kindeseltern
- Staatsbürgerschaftsnachweis der Kindeseltern (bei fremder Staatsangehörigkeit: Reisepass)
- Heiratsurkunde der Kindesmutter
- rechtskräftiges Scheidungsurteil oder Scheidungsbeschluss über die Auflösung der Ehe
- Geburtsurkunde der Kindesmutter
- Meldebestätigung/Meldezettel der Kindesmutter über den Hauptwohnsitz
- Staatsbürgerschaftsnachweis der Kindesmutter (bei fremder Staatsangehörigkeit: Reisepass)
- Heiratsurkunde der Kindesmutter
- Sterbeurkunde des Gatten
- Geburtsurkunde der Kindesmutter
- Meldebestätigung/Meldezettel der Kindesmutter über den Hauptwohnsitz
- Staatsbürgerschaftsnachweis der Kindesmutter (bei fremder Staatsangehörigkeit: Reisepass)
Achtung!
Ein Kind wird als ehelich vermutet, wenn es während der Ehe oder vor Ablauf des 300. Tages nach dem Tod des Ehemannes der Mutter geboren wird. Diese Vermutung kann nur durch eine gerichtliche Entscheidung widerlegt werden. Wird ein Kind nach der Scheidung, Aufhebung oder Nichtigerklärung der Ehe geboren oder nach Ablauf des 300. Tages nach dem Tod des Ehemannes der Mutter, so wird vermutet, dass es unehelich ist.
Die Geburtsurkunde eines Kindes, dessen Mutter nicht verheiratet ist, enthält üblicherweise keine Angaben über den Kindesvater. Soll auch der Kindesvater in der Geburtsurkunde aufscheinen, so müsste der Kindesvater persönlich die Vaterschaft bei einem Standesamt (sinnvoll bei jenem Standesamt, bei dem die Geburt des Kindes beurkundet wird/wurde) oder Jugendwohlfahrtsträger (früher „Jugendamt“) anerkennen.
Für die Beurkundung der Vaterschaftsanerkennung sind vom Kindesvater folgende Dokumente persönlich zum Standesamt oder Jugendwohlfahrtsträger mitzubringen:
- Geburtsurkunde
- Meldebestätigung/Meldezettel über den Hauptwohnsitz
- Lichtbildausweis
- Staatsbürgerschaftsnachweis (bei fremder Staatsangehörigkeit: Reisepass)
Falls gewünscht: Nachweis über die berechtigte Führung eines akademischen Grades sowie der Standesbezeichnung „Ingenieur“.
Allen Urkunden und Dokumenten, die nicht in deutscher Sprache ausgestellt sind, ist eine Übersetzung eines in Österreich allgemein beeideten gerichtlichen Dolmetschers beizulegen.
Im Ausland errichtete öffentl. Urkunden bedürfen gegebenenfalls der Beisetzung einer Apostille oder einer innerstaatlichen Beglaubigung mit abschließender Überbeglaubigung durch die österr. Vertretungsbehörde im betreffenden ausländischen Staat!
Sämtliche Dokumente sind im Original vorzulegen(werden sofort nach durchgeführter Beurkundung an die Partei retourniert)!
Gilt für fremde Staatsangehörige:
In manchen Ländern ist auch die Zustimmung der Kindesmutter zum Vaterschaftsanerkenntnis erforderlich. In solchen Fällen ist die vorherige Kontaktaufnahme mit dem Standesamt ratsam!
