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Inhalt

Stadtbücherei - Leseordnung



Leseordnung


1. Allgemeines:
  1. Die Stadtbücherei Wiener Neustadt ist eine allgemein öffentliche Einrichtung der Stadt Wiener Neustadt deren Benützung jedermann/frau offen steht.
  2. Grundlage für die Benützung bildet ein privatrechtliches Verhältnis welches mit Unterfertigung der Erklärung zur Mitgliedschaft begründet wird (vgl. Punkt 2).
2. Mitgliedschaft:
  1. Für die Benützung der Stadtbücherei ist eine Mitgliedskarte nötig die grundsätzlich nicht übertragbar ist.
  2. Die Mitgliedskarte wird nach erfolgter Anmeldung (Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises sowie Entrichtung der jeweiligen Mitgliedsgebühr) ausgefolgt.
  3. Mit der persönlichen Unterschrift (bei Kindern unter 14 Jahren mit der Unterschrift der/des Erziehungsberechtigten) werden die Leseordnung und die Gebühren in der jeweils gültigen Fassung anerkannt (die Bekanntgabe von Änderungen erfolgt durch Aushang in der Stadtbücherei). Weiters wird das Einverständnis zur elektronischen Speicherung der personenbezogenen Daten erteilt.
  4. Die Stadtbücherei garantiert die Einhaltung des Datenschutzgesetzes in der jeweils gültigen Fassung.
  5. Jede Änderung der Daten ist sofort bekanntzugeben, ebenso der Verlust der Mitgliedskarte um Missbrauch zu vermeiden.
3. Entlehnung:
  1. Medien werden nur gegen Vorlage einer gültigen Mitgliedskarte oder eines amtlichen Lichtbildausweises ausgefolgt.
  2. Die Mitglieder sind verpflichtet die ausgewählten Medien vor der Mitnahme verbuchen zu lassen.
  3. Die Mitglieder verpflichten sich die Medien nur zu ihrem persönlichen Gebrauch zu entlehnen und im Sinne der Lizenzgesetze nicht zu vervielfältigen oder zu kopieren.
  4. Bei Entlehnung sogenannter Neuer Medien (CD-Roms, DVDs, sonstige elektronische Datenträger, Videos u.ä.) übernimmt die Stadtbücherei (bzw. die Stadt Wiener Neustadt) keinerlei Haftung für die Kompatibilität mit den jeweiligen Gerätekonfigurationen (z.B. Computerhardware) und für die Mängelfreiheit (z.B. Virenträger) sowie keine Gewährleistung bei unsachgemäßer Handhabung.
  5. Die Zahl der zu entlehnenden Medien kann durch die Büchereileitung begrenzt werden. Ebenso können Medien von der Entlehnung ausgeschlossen werden.
4. Entlehnfrist, Verlängerung, Vormerkung, Fernleihe:
  1. Die Entlehnfrist für Bücher und CD-Roms beträgt 4 Wochen. Die Entlehnfrist für Videos, DVDs, Hörbücher und Audio-CDs beträgt 2 Wochen. Ebenso beträgt die Entlehnfrist für Zeitschriften des aktuellen Jahres 2 Wochen.
  2. Eine Verlängerung der Entlehnfrist ist telefonisch oder mittels e-mail unter Nennung der Mitgliedsnummer möglich (für weitere 4 bzw. 2 Wochen) sofern keine Vormerkung vorliegt.
  3. Medien, die zum Zeitpunkt der Anfrage entliehen sind, können gegen Entrichtung der in der Gebührenordnung festgelegten Gebühr vorbestellt werden. Bei Rückgabe der Medien erfolgt eine Verständigung. Die betreffenden Medien sind binnen 14 Tagen abzuholen.
  4. Medien, die zum Zeitpunkt der Anfrage (telefonisch oder e-mail) nicht entliehen sind können kostenlos vorbestellt werden und sind binnen 14 Tagen abzuholen.
  5. Im Wege der Fernleihe können Medien aus anderen Bibliotheken gegen Entrichtung der in der Gebührenordnung festgelegten Gebühr bestellt werden.
  6. Ebenso besteht die Möglichkeit Medien der Stadtbücherei über andere Bibliotheken zu bestellen (bei Bestellungen von Privatpersonen ist die Mitgliedschaft in der Stadtbücherei Wiener Neustadt Voraussetzung).
5. Gebühren:
  1. Die Entlehnung aller Medien ist grundsätzlich kostenlos.
  2. Die Mitgliedsgebühr ist erstmals bei der Anmeldung zu entrichten und berechtigt 1 Jahr zur Benützung des Medienangebotes. In weiterer Folge verlängert sich die Mitgliedschaft durch die Entrichtung der Mitgliedsgebühr um jeweils 1 Jahr.
  3. Bei Nichteinhaltung der Entlehnfrist werden Mahngebühren verrechnet deren Höhe von der Anzahl der Medien und der Dauer der Überschreitung abhängig ist.
  4. Die zu entrichtenden Gebühren und Entgelte sind durch Aushang in der Stadtbücherei kundgemacht.
6. Haftung, Ersatz:
  1. Mitglieder haben die von ihnen (oder mit ihrer Zustimmung von anderen Personen) entliehenen Medien schonend und pfleglich zu behandeln und haften in vollem Umfang für den Verlust oder die Beschädigung derselben.
  2. Vor jeder Entlehnung sind die Medien von den Mitgliedern auf offensichtliche Mängel oder Beschädigungen zu prüfen.
  3. Bei Verlust oder Beschädigung müssen die Medien ersetzt werden (durch gleichwertige Medien entsprechend dem Wiederbeschaffungswert oder durch Kostenersatz in der Höhe des Anschaffungswertes).
  4. Bei Nutzung der in der Stadtbücherei situierten Multimedia-Arbeitsplätze mit Internetzugriff haftet der/die jeweilige Nutzer/in dafür, dass dieser Arbeitsplatz schonend behandelt wird sowie die Verwendung mitgebrachter Datenträger (z.B. Disketten zum Download von Dateien aus dem Internet etc.) nicht in unsachgemäßer Weise erfolgt, insbesondere dass die verwendeten Datenträger nicht virenverseucht sind oder andere wie auch immer geartete Mängel aufweisen welche schadensverursachendes Potential in sich tragen. In diesem Zusammenhang sind der Stadtbücherei (bzw. der Stadt Wiener Neustadt) sämtliche unmittelbar an diesem Arbeitsplatz entstandene Schäden zu ersetzen und ist die Stadtbücherei (bzw. die Stadt Wiener Neustadt) auch gegenüber Forderungen oder Ansprüchen Dritter (z.B. Schadenersatzleistungen, Vertretungskosten, Verfahrenskosten, Gutachtenkosten etc.) schad- und klaglos zu halten.
7. Mahnungen, Ausschluss:
  1. Bei Überschreitung der Ausleihfrist um mehr als 2 Öffnungstage ist die in der Gebührenordnung festgesetzte Erinnerungsgebühr zu entrichten. Danach erfolgen bei Nichtrückgabe im Wochenabstand insgesamt 3 schriftliche Mahnungen und sind die festgesetzten Gebühren zu entrichten.
  2. Bei Nichtbeachtung der Mahnungen erfolgt nach 6 Wochen eine letztmalige Fristsetzung zur Rückgabe mittels Rsb-Brief.
  3. Werden die Medien auch innerhalb dieser Frist nicht retourniert erfolgt die Weiterleitung an das Abgabenamt des Magistrats Wiener Neustadt. Medien und Mahngebühren werden gegebenenfalls auf dem Rechtsweg eingebracht.
  4. Mitglieder die die Bestimmungen der Leseordnung nicht einhalten können von der Büchereileitung vorübergehend oder dauernd von der Benützung ausgeschlossen werden.
  5. Mitglieder die entliehene Medien bis zum Ablauf der letztmaligen Fristsetzung nicht retournieren werden dauernd von der Benützung der Stadtbücherei ausgeschlossen.