Wiener Neustadt stellt neue Regeln für „e-Scooter“-Verleih auf

Vordefinierte Abstellflächen, begrenzte Anzahl, Ansprechperson für Beschwerden und hinterlegte Kaution des Betreibers

Die Stadt Wiener Neustadt regelt nach einer diesbezüglichen Initiative der bunten Stadtregierung den Verleih von e-Scootern im Stadtgebiet neu. Der bisherige Vertrag mit dem Betreiber-Unternehmen „BIRD“ wird aufgekündigt und einer Neufassung unterzogen, in dem es nun mehr strengere Auflagen zur Vermeidung von Beschwerden aus der Bevölkerung wegen unsachgemäß abgestellten Scootern gibt.  Ein diesbezüglicher Beschluss wird in der nächsten Gemeinderatssitzung gefasst.

Bild (Stadt Wiener Neustadt/Weller): Infrastrukturstadtrat LAbg. Franz Dinhobl, Bürgermeister Klaus Schneeberger, Zweiter Vizebürgermeister LAbg. Rainer Spenger und Gemeinderat LAbg. Philipp Gerstenmayer.

„Mit dem e-Scooter-Verleih starteten wir 2021 eine kostengünstige Methode, um innerstädtisch von A nach B zu kommen und gleichzeitig etwas Gutes für die Umwelt tun zu können. Die e-Scooter sind besonders bei jungen Menschen sehr beliebt und werden auch häufig genutzt. Leider haben sich in dieser Zeit auch Beschwerden gehäuft, was die Abstellung der e-Scooters betrifft. Gehsteige oder Einfahrten sind keine Abstellflächen und generell müssen Verkehrsbehinderungen vermieden werden! Um das weitere sichere Verwenden der Scooter gewährleisten zu können, mussten wir mit dem Betreiber-Unternehmen ‚BIRD‘ neue Bestimmungen aufsetzen, besonders im Hinblick auf die Abstellung der Scooter und in weiterer Folge die Entfernung bei Nicht-Einhalten dieser Richtlinien“, so Bürgermeister Klaus Schneeberger, Zweiter Vizebürgermeister LAbg. Rainer Spenger, Infrastruktur-Stadtrat LAbg. Franz Dinhobl und Gemeinderat LAbg. Philipp Gerstenmayer für die bunte Stadtregierung.

 

Die neuen Bestimmungen

  • Abstellung im inneren Stadtbereich: Die Stadt Wiener Neustadt stellt bestimmte Abstellflächen zur Verfügung. Das Ausleihen, Zurückgeben und Ausbringen durch „BIRD“ ist daher nur an diesen Verleihstationen möglich. Diese werden im unmittelbaren Umfeld von Radabstellanlagen sein.
  • Abstellung im äußeren Stadtbereich: Hier wird ein System mit Verboten der Aufstellung und Abstellung an bestimmten Punkten eingeführt. Nicht gestattet ist hinkünftig die Abstellung am Gehsteig, in Kreuzungsbereichen und in Einfahrten/Zugängen. Bevorzugt werden auch hier Radabstellanlagen.
  • Für das Jahr 2024 wird eine Stückzahl von maximal 180 e-Scootern (bislang rund 200) festgelegt.
  • „BIRD“ muss für die Stadt, die Polizei, sowie die Bürgerinnen und Bürger eine firmeninterne Ansprechperson für Beschwerden bekanntgeben. Der Kontakt muss per Mail, telefonisch, über die „BIRD App“ oder die Homepage erfolgen können. Die Kontaktdaten werden an jedem Scooter ersichtlich sein.
  • „BIRD“ hinterlegt eine Kaution in der Höhe von 8.000,- Euro. Bei unsachgemäß abgestellten Scootern, die von „BIRD“ nicht innerhalb von 5 Stunden (werktags, 8 – 20 Uhr) entfernt wurden, erfolgt die Entfernung durch die Stadt Wiener Neustadt. Dafür werden von der Kaution 200,- Euro einbehalten. Die Kaution darf 1.000,- Euro nie unterschreiten und muss dann wieder aufgefüllt werden.
  • Es gibt kein Exklusiv-Recht mehr für „BIRD“. Neue Anbieter können jeweils bis 1. September bei der Stadt ihr Interesse bekunden.
  • Weitere Bestimmungen der Vereinbarung betreffen die Kündigungszeit (jährlich per 31. Dezember) oder die Geschwindigkeitsbeschränkung (25 bzw. 8 km/h).

 

Die neue Vereinbarung gilt ab 14 Tage nach dem Gemeinderatsbeschluss. Dieser soll in der Sitzung am 15. April erfolgen.

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