| Was
heißt
Stadt
mit
eigenem
Statut? Die Statutarstadt Wiener Neustadt besorgt sowohl die Agenden einer Gemeindeverwaltung als auch die Agenden einer Bezirksverwaltungsbehörde (Bezirkshauptmannschaft). Als rechtliche Grundlage gilt das Wiener Neustädter Stadtrecht 1977 und das NÖ Stadtrechtsorganisationsgesetz (NÖ StROG). Wieso das Stadtrecht und das NÖ StROG? Das NÖ StROG trat mit 01.01.2000 in Kraft. Vor diesem Zeitpunkt hatten alle Statutartädte in Niederösterreich ihr eigenes Stadtrecht. Um die rechtliche Lage zu vereinfachen, wurden die Teile der Stadtrechte, die ident waren, zusammengefasst und in das NÖ StROG integriert. Die Teile, die sich nur auf die einzelnen Statutarstädte beziehen, verblieben in den Stadtrechten. Diese Teile sind: · die rechtliche Stellung der Stadt, · das Wappen und Siegel der Stadt, · die Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates, des Stadtsenates und des Kontrollausschusses, · sowie die Einrichtung eines Kontrollamtes. Links: Wiener Neustädter Stadtrecht NÖ Stadtrechtsorganisationsgesetz
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