Der Wiener Neustädter Gemeinderat
Der Wiener Neustädter Gemeinderat bestehtaus 40 Mitgliedern, Stadt-und Gemeinderäten, und wird von den wahlberechtigten Gemeinderatsmitgliedern auf Grund der gleichen, geheimen, unmittelbaren und persönlichen Verhältniswahlrechtes auf die Dauer von fünf Jahren (Funktionsdauer) nach den Bestimmungen der Wahlordnung für Statutarstädte gewählt.










































