Der Wiener Neustädter Gemeinderat
Der Wiener Neustädter Gemeinderat besteht aus 40 Mitgliedern Stadt-und Gemeinderäten, und wird von den wahlberechtigten Gemeinderatsmitgliedern auf Grund der gleichen, geheimen, unmittelbaren und persönlichen Verhältniswahlrechtes auf die Dauer von fünf Jahren (Funktionsdauer) nach den Bestimmungen der Wahlordnung für Statutarstädte gewählt.










































