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Denkmalschutz und Denkmalpflege



Zuständig: Kulturamt

Dem Referat Stadtarchiv (MA9, Kulturamt) obliegt auch der Denkmalschutz.

Die Restaurierung und die Pflege historischer Bauwerke und Denkmale wird durch widrige Umwelteinflüsse eine immer dringlichere Notwendigkeit zur Erhaltung unseres Kulturerbes. Wodurch unterscheidet sich nun eine Restaurierung von einer Renovierung? Unter Renovierung versteht man as Wiederneumachen - ein Objekt in den vermeintlich ursprünglichen Zustand zurückversetzen. Die Restaurierung - Wiederherstellung - akzeptiert das Denkmal als unwiderbringliches Original mit all seiner Geschichte und setzt sich zum Ziel, den letztlich doch unaufhaltsamen Verfallsprozeß zumindest zu verlangsamen und somit dieses Erbe nachfolgenden Generationen zu bewahren. Ob dieses Erbe auch noch im Jahr 2000 und folgende unseren Nachkommen erhalten werden kann, scheint derzeit aufgrund einseitiger restriktiver Sparmaßnahmen nicht mehr gewährleistet zu sein.

An größeren Vorhaben, die realisiert wurden bzw. deren Durchführung gerade vonstatten geht, sollten folgende genannt werden: